Geschäftskunden

Feuerwerk als Unternehmen kaufen & sofort abholen!

Möchtest du Feuerwerk vor Silvester abholen, um es frühzeitig bereitzustellen oder selbst zu verkaufen? Kein Problem!

Als gewerblicher Kunde kannst du das ganze Jahr über Feuerwerk der Kategorien 1 & 2 online bestellen und nach Terminvereinbarung abholen. Zudem gibt es mehrere Gelegenheiten im Jahr, um deine Bestellung in unserem Showroom zusammenzustellen, vor Ort bar oder per Karte zu bezahlen und direkt mitzunehmen.

Wichtige Voraussetzungen für den Kauf vor Silvester:

Feuerwerk darf nicht ohne Genehmigung vor Silvester abgebrannt werden, es sei denn, du besitzt eine Pyrotechniker-Lizenz gemäß §7 oder §27 SprengG. Jeder kann an Silvester ohne Genehmigung Feuerwerk abbrennen.

Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Vereine gelten nicht als Händler und können daher vor dem 29. Dezember kein Feuerwerk erwerben.

Welche Art von Unternehmen du führst, spielt keine Rolle, solange du die gewerblichen Anforderungen erfüllst.

Falls du Feuerwerk weiterverkaufen möchtest, musst du den Handel gemäß Artikel 14 des Sprengstoffgesetzes anmelden. Dies muss mindestens 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Kostenlose Anzeige gemäß SprengG: Verkauf nur an andere Händler oder Personen mit einer Feuerwerkserlaubnis gemäß §7 oder §27 SprengG.

Wie funktioniert der Kauf mit Handelsregistereintrag (KvK-Nummer)?

  1. Bestellung aufgeben
  • Wähle das gewünschte Feuerwerk in unserem Shop aus.
  • Füge die Artikel deinem Warenkorb hinzu.
  • Wähle die Versandoption „Mit KvK-Registrierung abholen“.
  • Trage in den Kommentaren ein, dass du über eine gewerbliche Lizenz verfügst, damit unsere Mitarbeiter deine Bestellung schneller bearbeiten können.
  1. Verifizierung deiner Unternehmenslizenz
  • Nach Eingang deiner Bestellung werden unsere Mitarbeiter benachrichtigt und nehmen Kontakt mit dir auf.
  • Sende uns deine Gewerbeanmeldung (KvK-Nummer) per E-Mail oder WhatsApp zur Prüfung.
  • Sobald deine Unternehmenslizenz bestätigt ist, wird deine Bestellung für die Abholung freigegeben.
  1. Abholung deines Feuerwerks
  • Sobald deine Bestellung zur Abholung bereit ist (sofern die Artikel auf Lager sind), erhältst du eine Bestätigung.
  • Bei der Abholung musst du eine Erklärung unterzeichnen, dass das Feuerwerk zu gewerblichen Zwecken verwendet wird.
  • Falls du das Feuerwerk vor Silvester zünden möchtest, benötigst du eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Vuurwerk Langenberg GmbH – Dein Partner für gewerbliches Feuerwerk!

Kontakt für Händler: [email protected]
Website: www.vuurwerklangenberg.nl

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